Allgemeine Geschäftsbedingungen
der DCOM Industrietoner GmbH & Co. KG, Luisenweg 7, 20537 Hamburg
Sitz: Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Hamburg, HRA 128749
(nachfolgend „DCOM“)
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
(2) Lieferungen, Leistungen und Angebote von DCOM erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, sofern es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt.
(3) Der Kunde bestätigt mit Abgabe der Bestellung, dass er Unternehmer ist und die Ware für Zwecke seines Unternehmens bezieht. DCOM ist berechtigt, hierfür geeignete Nachweise zu verlangen.
(4) Der Einbeziehung von Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass DCOM diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.
(2) Bestellungen des Kunden gelten als Angebot zum Vertragsschluss. DCOM kann dieses Angebot innerhalb von 7 Tagen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der vertraglichen Leistung annehmen.
(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Angaben zur Kompatibilität (z.B. zu Druckermodellen) beruhen auf Hersteller-/Lieferantenangaben und dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(4) Auftragsbestätigungen von DCOM gelten als kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Der Kunde hat deren Inhalt unverzüglich zu prüfen und etwaige Abweichungen unverzüglich in Textform mitzuteilen.
3. Lieferung
(1) DCOM ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn DCOM trotz eines entsprechend abgeschlossenen Deckungsgeschäfts aus von DCOM nicht zu vertretenden Gründen von seinem Zulieferer nicht beliefert wird. In diesem Fall wird DCOM den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits geleistete Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
(2) DCOM ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.
(3) Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie von DCOM ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
(4) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten (z.B. falsche Lieferadresse, fehlende Erreichbarkeit, Annahmeverweigerung), gehen hierdurch entstehende Mehraufwendungen zu Lasten des Kunden. DCOM ist berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern.
(5) Ein erneuter Versand erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung. Alternativ kann der Kunde die Ware nach Terminabstimmung am Sitz/Lager von DCOM abholen.
4. Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer und zzgl. etwaiger Versandkosten.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen (z.B. Vorkasse, Sofortzahlung per Karte) bleiben vorbehalten, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannt sind.
(3) Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 BGB).
(4) Im Verzugsfall schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Basiszinssatz kann sich ändern.
(5) DCOM kann im Verzugsfall außerdem eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt; die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen.
(6) Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, von DCOM anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht; § 320 BGB bleibt unberührt.
(7) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch von DCOM durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist DCOM berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit geleistet ist (§ 321 BGB). DCOM kann in diesem Fall angemessene Vorkasse verlangen.
5. Gefahrübergang bei Versendung
(1) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versandt, geht mit der Übergabe an die Transportperson die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über (§ 447 BGB). Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.
(2) Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
6. Eigentumsvorbehalt
(1) DCOM bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentümer der gelieferten Ware (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
(2) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Die hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages (inkl. USt.) an DCOM ab; DCOM nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderungen ermächtigt.
(3) Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt für DCOM. Der Kunde verwahrt die daraus entstehende neue Sache im Umfang des Miteigentumsanteils für DCOM.
(4) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind ohne Zustimmung von DCOM unzulässig. Bei Zugriffen Dritter hat der Kunde DCOM unverzüglich zu informieren.
7. Gewährleistung
(1) Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu.
(2) Dem Kunden stehen Gewährleistungsrechte nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Untersuchung und/oder Anzeige, gilt die Ware als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
(3) Der Kunde hat DCOM zur Prüfung eines gerügten Mangels die hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen (insbesondere Fehlerbeschreibung, Geräte-/Modellangaben, ggf. Test-/Beispielfotos, Chargen-/Artikelnummer) und die Ware auf Verlangen zur Prüfung einzusenden oder zur Abholung bereitzustellen. Ohne diese Mitwirkung können Gewährleistungsansprüche nicht bearbeitet werden. Rücksendungen sind vorab in Textform mit DCOM abzustimmen.
(4) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge hat der Kunde während des Gewährleistungszeitraums Anspruch auf Nacherfüllung. DCOM leistet nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (§ 439 BGB). Eine Nachbesserung gilt in der Regel nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, es sei denn, dass sich insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt (§ 440 BGB). Erst nach Fehlschlagen der Nacherfüllung kommen Minderung oder Rücktritt in Betracht.
(5) DCOM kann die Nacherfüllung auch durch eine telefonische/remote Fehleranalyse, Handlungsempfehlungen oder sonstige zumutbare Maßnahmen erbringen, sofern dadurch der Mangel beseitigt wird. Ein Anspruch des Kunden auf Vorabaustausch besteht nicht.
(6) Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor bei Beeinträchtigungen, die auf unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Installation, ungeeignete Betriebsbedingungen (z.B. falsche Lagerung), Eingriffe in das Gerät, Verbrauchsmaterial anderer Hersteller oder auf vom Gerätehersteller nach Vertragsschluss vorgenommene Änderungen (z.B. Firmware-Updates) zurückzuführen sind, sofern die gelieferte Ware im Übrigen vertragsgemäß ist. Der Kunde ist verpflichtet, DCOM vor Bestellung die korrekten Geräte-/Modellangaben mitzuteilen.
(7) Wird der Kunde von einem Abnehmer wegen eines Mangels der gelieferten Ware in Anspruch genommen, bleiben gesetzliche Rückgriffsmöglichkeiten unberührt.
(8) Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder DCOM die Nacherfüllung verweigert. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen in Ziffer 8.
(9) Ansprüche gegen DCOM wegen Mängeln stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.
(10) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch DCOM und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
8. Haftungsbeschränkung
(1) DCOM haftet für Schäden, soweit diese auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von DCOM, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung von DCOM auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(2) Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen von DCOM und für die sonstigen Vertragsverpflichtungen beider Parteien ist Hamburg.
(2) Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und DCOM unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Hamburg. DCOM ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
10. Rücksendungen / unangemeldete Rücksendungen
(1) Rücksendungen werden nur nach vorheriger Abstimmung in Textform (z.B. per E-Mail) angenommen. Unangemeldete Rücksendungen können zurückgewiesen werden.
(2) Geht eine unangemeldete Rücksendung dennoch bei DCOM ein, fordert DCOM den Kunden in Textform (z.B. per E-Mail) zur Abholung oder zur Erteilung von Weisungen (z.B. Rücksendung) auf. Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen ab Zugang der Aufforderung keine Abholung/Weisung, ist DCOM berechtigt, die Ware nach vorheriger Ankündigung zu entsorgen.
(3) Für Bearbeitung und Lagerung unangemeldeter Rücksendungen entsteht mit Eingang der Sendung bei DCOM eine Pauschale je Sendung in Höhe von 19,90 EUR sowie ab dem 8. Tag eine Lagerpauschale je Sendung und Tag in Höhe von 2,50 EUR. DCOM kann den Kunden hierüber in Textform informieren; dies ist keine Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass DCOM überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. DCOM bleibt der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten.
(4) Bis zur Abholung/Weisung wird die Ware – sofern DCOM sie einlagert – auf Gefahr des Kunden gelagert. Das Recht von DCOM zur Entsorgung nach Ziffer 10(2) bleibt unberührt.
11. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da DCOM ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verkauft.
12. Textform
Soweit in diesen AGB Textform verlangt wird, genügt Textform im Sinne des § 126b BGB (z.B. per E-Mail).
13. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.




